Vorsichtsprinzip
Das Vorsichtsprinzip ist einer der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aus diesem Grundsatz lassen sich vier Bewertungsprinzipien ableiten. Hier erklären wir dir, was das Vorsichtsprinzip genau ist und welche weiteren Grundsätze damit in Verbindung stehen.
Inhaltsübersicht
Vorsichtsprinzip Definition und Übersicht über die vier Bewertungsprinzipien
Das Vorsichtsprinzip gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und sorgt für einen vorsichtigen Umgang mit Chancen und Risiken bei der Bilanzierung. Durch unvollständige Informationen oder Ungewissheit können Beurteilungsspielräume entstehen. Vorhersehbare Verluste und Risiken können damit frühzeitig erkannt werden und durch Bildung von Rückstellungen bereits vor der Realisation berücksichtigt werden. In §253 HGB findest du alles zu den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. In Abs.1 Nr. 4 wird insbesondere auf das Vorsichtsprinzip eingegangen.
Du kannst daraus vier Bewertungsprinzipien ableiten. Das Realisationsprinzip, das Imparitätsprinzip, das Niederstwertprinzip und das Höchstwertprinzip. Zudem gibt es aber auch noch weitere Prinzipien, wie zum Beispiel das Einzelbewertungsprinzip, die das Vorsichtsprinzip unterstützen. Du kannst dir also merken, dass das Vorsichtsprinzip ein übergeordneter Grundsatz ist, der durch viele verschiedene Unterprinzipien in der Praxis umgesetzt wird.
Die vier Bewertungsprinzipien einzeln betrachtet
- Realisationsprinzip
Beginnen wir mit dem Realisationsprinzip. Dieser Grundsatz schreibt vor, dass Gewinne nur ausgewiesen werden, wenn sie zum Beispiel durch einen tatsächlichen Verkauf von Vermögensgegenständen bis zum Bilanzstichtag bereits realisiert sind.
- Imparitätsprinzip
Das Imparitätsprinzip besagt, dass nicht realisierte Gewinne und drohende Verluste jeweils anders behandelt werden müssen. Imparität bedeutet nämlich „Ungleichheit“.
Gewinne dürfen nach diesem Prinzip nicht frühzeitig in die Bilanz übernommen werden. Verluste hingegen müssen frühzeitig aufgeführt werden.
- Niederstwertprinzip
Als drittes Bewertungsprinzip schauen wir uns das Niederstwertprinzip an. Es besagt, dass von zwei oder mehreren in Frage kommenden Werten der niedrigere Wert genommen werden muss oder genommen werden darf.
Beim gemilderten Niederstwertprinzip darf der niedrigere Wert verwendet werden, beim strengen Niederstwertprinzip muss der niedrigere Wert verwendet werden.
- Höchstwertprinzip
Jetzt fehlt nur noch das Höchstwertprinzip. Das ist das Gegenteil des Niederstwertprinzips und es schreibt vor, dass bei der Bewertung von Verbindlichkeiten immer der höhere Wert genommen werden muss, falls mehrere Werte zur Auswahl stehen.
Jetzt weißt du, was man unter dem Vorsichtsprinzip versteht und wie sich die anderen Prinzipien daraus ableiten lassen. Merk dir einfach, dass es eine Maßnahme ist, damit sich ein Unternehmen nicht zu reich schätzt. Es dient somit auch als Gläubigerschutz, da sich dieser frühzeitig ein Bild über die finanzielle Lage des Unternehmens machen kann. Es gibt einige Unterprinzipien, die das Vorsichtsprinzip in der Praxis umsetzen.