Steuererklärung im Studium
Wenn du als Student schon mal von der Steuererklärung gehört hast und den Sinn dahinter verstehen willst, bist du hier genau richtig! In diesem Beitrag zeigen wir dir auch, auf was du alles achten musst.
Grundsätzliches
Eine Steuererklärung musst du nur dann abgeben, wenn du entweder bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig angestellt bist, Einnahmen durch Vermietung hast oder bei deinem Nebenjob den Grundfreibetrag von 8.652€ überschreitest. Verdienst du etwas mehr als den Grundfreibetrag, möchtest aber keine Steuererklärung abgeben, kannst du dir auch pauschal 1.000€ Werbungskosten anrechnen lassen. Genau genommen darfst du also 9.652 € verdienen. Bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, musst du das bis zum 31. Mai des Folgejahres tun. Falls du freiwillig eine Steuererklärung abgeben willst, hast du dafür 4 Jahre Zeit. Bei der Steuererklärung wird außerdem unterschieden, ob du im Erst- oder Zweitstudium bist. Im Erststudium kannst du dir die Studienkosten nur unter bestimmten Bedingungen erstatten lassen. Dazu kommen wir aber gleich.
Erst einmal zum interessantesten Punkt: Was kannst du als Student überhaupt steuerlich absetzen? Ganz einfach: alle Kosten, die im Zusammenhang mit deinem Studium stehen. Dazu zählen z.B. Semesterbeiträge und Studiengebühren. Auch Fachliteratur, spezielle Software, Hardware wie einen Laptop, Arbeitsmaterial wie einen Drucker oder Umzugskosten kannst du dir anrechnen lassen. Sind in deinem Studium Studienreisen oder Exkursionen Pflicht? Dann kannst du die Reisekosten und eine Verpflegungspauschale zurückfordern. Diese liegt zwischen 12€ und 24€ pro Tag. Die Fahrt zur Uni kannst du mit einer Pendlerpauschale von 30 Cent pro einfachem Entfernungskilometer für die Tage berechnen, an denen du an der Universität bist – oder du setzt einfach die Kosten fürs Semesterticket ab. Wenn du fürs Studium oder für ein Pflichtpraktikum in eine andere Stadt gezogen bist, dann kannst du die Miete am Studienort und eine Fahrtkostenpauschale bei der Steuererklärung absetzen. Aber Achtung: Der Studienort darf dabei nicht dein Lebensmittelpunkt sein. Du musst also nachweisen, dass du regelmäßig zu deinen Eltern nach Hause fährst und mindestens 10 % deiner laufenden Kosten an deinem Erstwohnsitz anfallen. Das musst du dann auch beim Finanzamt per Kontoauszug nachweisen. Du siehst, das ist zwar alles etwas kompliziert, aber eine Steuererklärung kann sich richtig lohnen!
Aber wie setzt du diese Kosten ab? Zunächst muss man hier zwischen Sonderzahlungen und Werbungskosten unterscheiden. Bist du noch im Erststudium, zum Beispiel im Bachelorstudium, kannst du die Kosten nur als Sonderzahlungen absetzen. Du hast die Möglichkeit, maximal 6.000€ Sonderzahlungen anrechnen zu lassen. Hier gibt es aber einen Haken: Die Sonderzahlungen können nur im selben Jahr von der Lohnsteuer abgezogen werden, das heißt: Zahlst du keine Lohnsteuer, weil du beispielsweise einen 450€-Job hast, bringen dir die Sonderzahlungen nichts. Also: Bist du noch im Erststudium, profitierst du nur von einer Steuererklärung, wenn du Lohnsteuer zahlst, weil du z.B. in den Semesterferien Vollzeit arbeitest.
Bist du schon im Zweitstudium, weil du beispielsweise einen Master machst oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung studierst, bringt dir die Steuererklärung schon mehr! Dann kannst du die vorher genannten Ausgaben nämlich als Werbungskosten absetzen – und Werbungskosten können in unbegrenzter Höhe in die Zukunft verschoben werden! Das heißt, du kannst sie auch erst nach dem Studium von deiner Lohnsteuer absetzten – nämlich dann, wenn du hohe Steuern zahlen musst und sich der Abzug wirklich lohnt!
Schauen wir uns das Ganze mal an einem Beispiel an:
Nehmen wir an, du kannst bei deinem Zweitstudium deinen Semesterbeitrag (100€), Fachliteratur (250€), eine Pendlerpauschale (280€) und Arbeitsmaterialien für das Studium (430€) absetzen. Das macht im Jahr 1.060 €. Während drei Jahre Studium kommen dann also 3.180€ zusammen. Jetzt gehen wir mal davon aus, dass du nach dem Studium 40.000€ im Jahr verdienst und etwa 16.000€ Steuern und Sozialabgaben zahlen musst. Hast du eine Steuererklärung zu deinen Studienkosten eingereicht, werden die 3.180€ schon vom Bruttogehalt abgezogen, sodass der Betrag, den du versteuern musst, sinkt. So zahlst du nur etwa 13.400€ Steuern und Sozialabgaben und kommst auf ein Netto-Gehalt von 26.600€. Du hast also 2.600 € gespart!
Du kannst die Steuererklärung entweder mit Hilfe eines Lohnsteuervereins, einer Software oder klassisch auf Papierformularen ausfüllen.
Ganz wichtig: Deine Steuer-ID und wichtige Rechnungen solltest du immer parat halten – die müssen der Erklärung später auch als Belege beigefügt werden!