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Während dem Studium können dich eventuell Geldsorgen plagen, wenn du keine finanzielle Unterstützung von deinen Eltern bekommst. Das sollte dich aber trotzdem nicht vom Studieren abhalten, denn du kannst das BAföG beantragen. In diesem Beitrag zeigen, wir ob du berechtigt dafür bist und wie du deinen Antrag stellen solltest!

Inhaltsübersicht

Einige Details

Einen Bafög-Antrag zu stellen macht zwar Arbeit, aber wenn man einmal durchblickt hat, ist es halb so wild – und die Geldnot im Studium gehört der Vergangenheit an! Erstmal musst du herausfinden, ob du berechtigt bist, Bafög zu erhalten. Höchstwahrscheinlich studierst du an einer Uni oder Hochschule – super, der erste Haken auf deiner Checkliste ist damit gesetzt! Auch wenn du eine Akademie besuchst, hast du gute Voraussetzungen. Für Auszubildende im Betrieb, Berufsschüler oder duale Studenten gibt es allerdings kein Bafög.

Du solltest unter 30 Jahre alt sein – für den Master unter 35 Jahre – und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel: Als Ausländer hast du z.B. mit einem Daueraufenthaltsrecht oder einer Niederlassungserlaubnis ebenfalls Anspruch auf Bafög. Frag‘ dazu am besten beim Studentenwerk deiner Uni nach.

Wenn du über 30 Jahre alt bist, gibt es ebenfalls eine Ausnahme: Wenn du kranke Angehörige gepflegt oder ein Kind großgezogen hast, ist eine Bafög-Förderung auch mit 30 plus noch möglich.

Neben Alter und Staatsangehörigkeit kommt es auch auf deine Leistungen an. Dazu musst du im Studium nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis erbringen, um weiterhin Bafög zu erhalten. Keine Sorge, es geht nicht um besonders gute Noten, sondern um eine Mindestzahl an Leistungspunkten – normalerweise ist das also kein Problem.

BAföG
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BAföG Berechtigung

Eine wesentliche Rolle spielen außerdem das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners und dein eigenes Vermögen sowie Einkommen. Auch die Anzahl deiner Geschwister – oder der eigenen Kinder – wird berücksichtigt; und, ob du noch bei deinen Eltern wohnst. Ein Tipp: Auf der Seite bafoeg-rechner.de kannst du dir ungefähr ausrechnen, ob und wie viel Bafög du mit deinen Voraussetzungen bekommst. Das ist aber nur ein Richtwert!

Jetzt zum Antrag: Entweder holst du dir die Formblätter beim Studentenwerk ab oder du druckst sie aus, nachdem du sie am PC ausgefüllt hast. Du findest die Formulare online – unter bafög.de. Dann schickst du sie per Post ans Studentenwerk deiner Uni – und zwar am besten mindestens sechs Wochen vor Semesterbeginn! Auf bafoeg.de hast du übrigens auch die Möglichkeit deinen Antrag online zu versenden.

Den Antrag stellst du für einen Bewilligungszeitraum von einem Jahr, also z.B. von Oktober bis September des Folgejahrs. Wenn du schon Bafög bekommen hast, musst du nach dem ersten Bewilligungszeitraum einen neuen Antrag stellen. Meistens ist der 31.7. der Stichtag für den Folgeantrag. Informier‘ dich darüber am besten beim Studentenwerk!

BAföG
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BAföG Stichtag

Und wie viel Bafög kannst du bekommen? Für Studierende liegt der Betrag aktuell zwischen 451 und 735 Euro. Je nach deinen finanziellen Umständen – also z.B. Einkommen und Wohnkosten – wird vom Höchstsatz etwas abgezogen. Daraus ergibt sich dann die Höhe deines Bafögs. Darin enthalten sind ein Grundbedarf, wenn nötig eine Wohnpauschale von 250 Euro und evtl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge. Du hast schon ein Kind? Dann kannst du zusätzlich pro Kind 130 Euro Betreuungszuschlag bekommen. Und es gibt noch einen Pluspunkt: Wer Bafög bekommt, kann sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen.

Aber bekanntlich hat ja alles ein Ende… deswegen fragst du dich jetzt vielleicht, wann der Geldhahn zugedreht wird. Im Normalfall bekommst du die Förderung während deiner ganzen Regelstudienzeit, also meistens sechs Semester. Auch ein Wechsel der Studienrichtung ist kein Problem, solange er spätestens nach dem 3. Fachsemester und aus einem gesetzlich anerkannten Grund stattfindet. Dabei kann dir das Studentenwerk weiterhelfen. Außerdem gibt es dort Infos, in welchen Ausnahmefällen du noch Bafög bekommst, auch wenn du erst später den Studiengang wechselst.

Und was passiert nach dem Studium? Das Bafög kriegst du zwar zur Hälfte geschenkt, die andere Hälfte musst du dem Staat aber zurückzahlen. Wir haben trotzdem gute Nachrichten für dich: Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und erfolgt in Raten. Zinsen zahlst du dabei keine – und du musst höchstens 10.000 Euro zurückzahlen.

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