Spartipps fürs Studium
Du bekommst zwar BAföG und hast ein Mini-Job, am Ende des Geldes aber trotzdem zu viel Monat vor dir? In diesem Beitrag geben wir dir 7 geniale Spartipps, die jeder Studierende kennen sollte!
Inhaltsübersicht
Tipp 1 – Wohnungssuche im Studium
Bald beginnt dein Studium, aber du kannst einfach keine preiswerte Wohnung finden? Dann wäre eine WG vielleicht genau das Richtige für dich! Entweder du suchst dir mit Bekannten eine Wohnung oder du schaust online auf den Seiten „WG gesucht“ oder „Immobilienscout24“ beziehungsweise in den Wohnungsbörsen bei Facebook. Auch an der Uni gibt es oft Aushänge zu freien Zimmern.
Du willst deine Wohnung nicht mit anderen Studenten teilen? Dann wäre ein Zimmer in einem Studentenwohnheim eine gute Alternative für dich. Das Studentenwerk bietet in vielen Städten online eine Übersicht über die Studentenwohnheime an. Auf lange Sicht musst du aber die Höchstmietdauer im Auge behalten. Und bei der Bewerbung heißt es, schnell sein: die meisten Studentenwohnheime sind bereits mehrere Semester im Voraus ausgebucht.
Tipp 2 – Studierendenrabatte
An der Uni selbst findest du für allerlei Produkte immer wieder Rabattaktionen speziell für Studierende. Halte hier auf jeden Fall deine Augen und Ohren offen. Eine weitere Quelle für solche Rabattaktionen von Unternehmen sind Portale, die du im Internet findest. Auf Seiten wie iamstudent.de können Unternehmen unter anderem die Preisdiskriminierung nutzen um ganz gezielte Angebote für Studierende anzubieten.
Tipp 3 – Kindergeld für Studierende
Außerdem solltest du unbedingt überprüfen, ob du kindergeldberechtigt bist und schon einen Antrag gestellt hast. Grundsätzlich geht der Antrag von den Erziehungsberechtigten aus und ist dann möglich, wenn sie einen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wenn, wie in deinem Fall eine Schul- oder Berufsausbildung vorliegt, dann wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Der Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse im Verwaltungsbezirk der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Außerdem muss eine Geburtsurkunde vorliegen. Du kannst die Leistungen sogar vier Jahre rückwirkend beantragen. Übrigens: Das Kindergeld liegt im Moment bei monatlich 190 Euro – es wäre also schade, wenn du nicht daran denkst!
Tipp 4 – Bankkonto für Studierende
Auch bei deinen Bankgeschäften kannst du noch den ein oder anderen Euro gutmachen. Bietet die Bank ein kostenloses Girokonto für Studenten und vielleicht sogar eine kostenlose Kreditkarte an? Sehr gut! Zusätzlich zu guten Zins-Konditionen nach Ende des Studiums bieten viele Banken auch Prämien an, wenn du ein Konto eröffnest oder neue Mitglieder wirbst.
Tipp 5 – Fachliteratur fürs Studium
Für die Uni musst du dir viel teure Fachliteratur anschaffen? Die Kosten dafür musst du aber nicht alleine stemmen! Mit einem Bücherstipendium der Oskar-Karl-Forster-Stiftung hast du einmalig die Möglichkeit, Geld für Fachliteratur zurückzubekommen. Der Betrag liegt zwischen 100 und 500 Euro je nach Bedürftigkeit. Wenn du Bafög bekommst, hast du gute Karten: Dann giltst du nämlich automatisch als bedürftig. Du kannst das Stipendium ganzjährig beantragen, musst aber mindestens im 2. Semester sein. Und so stellst du den Antrag: Meist gibt es auf der Website deiner Uni unter dem Stichwort „Oskar-Karl-Forster-Stiftung“ ein Antragsformular. Dieses füllst du einfach aus und lässt es von deinem Dozenten unterschreiben. Wo du den Antrag abgibst, findest du sicher ebenfalls auf der Website deiner Uni, meist ist es das Stipendienreferat. Innerhalb einer bestimmten Frist musst du nur noch die Rechnungen für die Fachbücher einschicken und bekommst so den Betrag erstattet.
Tipp 6 – GEZ und Bafög
Falls du Bafög erhältst, haben wir noch eine gute Nachricht für dich: Dann kannst du dich nämlich vom GEZ-Beitrag befreien lassen. Wichtig ist, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und einen schriftlichen Antrag auf Befreiung stellst. Den kannst du ganz einfach online ausdrucken. Die GEZ-Gebühr muss außerdem nur einmal pro Wohnung gezahlt werden, in einer WG könnt ihr euch den Betrag also teilen. Anders ist das allerdings, wenn einer der Bewohner GEZ-befreit ist – für ihn entfällt der Betrag zwar, die anderen sind jedoch nicht von ihrer Pflicht entbunden.
Tipp 7 – Studententarife
Last but not least besitzt du noch einen Joker als Student, mit dem du wirklich viele Vorteile hast: deinen Studentenstatus. Egal ob Eintritte in Museen, Kinos oder Schwimmbäder – informiere dich am besten direkt an der Kasse, bevor du unnötige Eintritte zahlst. Außerdem kannst du Vergünstigungen bei der Bahncard, Versicherungen oder bei vielen Mobilfunkanbietern bekommen, die du dir nicht entgehen lassen solltest. Wenn du am Ende deines Studiums stehst, kannst du diese Vorzüge weiterhin nutzen, wenn du den Antrag auf dein Zeugnis ein Semester nach hinten verschiebst.