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Du willst als Student ein Praktikum oder einen Minijob machen? Da hört sich „Mindestlohn“ ziemlich gut an! Aber was steckt genau dahinter, wann steht er dir zu und was musst du beachten? Fragen über Fragen – aber keine Sorge, all das erklären wir dir in diesem Beitrag.

Einige Details

Der Mindestlohn legt eine Lohnuntergrenze fest, also das kleinste rechtlich zulässige Entgelt für einen Job. In ganz Deutschland wurde zum 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt. Jetzt tut sich wieder was: Zum 1. Januar 2017 steigt der Betrag auf 8,84 Euro pro Stunde. Dann kann deine Kasse ja klingeln, oder? Ganz so einfach ist es nicht – aber jetzt bringen wir Licht ins Dunkel!

Theoretisch hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn. Aber wie so oft gibt es Ausnahmen: Je nach Branche liegen die Stundenlöhne auch unter 8,50 Euro. Damit sich Arbeitgeber schrittweise an den Mindestlohn anpassen können, läuft unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2017 eine dreijährige Übergangszeit – z.B. für die Landwirtschaft oder die Textilbranche. Ab 1. Januar 2018 gilt dann ausnahmslos der allgemeine Mindestlohn.

So, jetzt zurück zu dir als Student – denn auch für Minijobs, also 450-Euro-Jobs, muss der Mindestlohn gezahlt werden! Ein paar Dinge solltest du dabei beachten: Der Name ist Programm – in einem 450-Euro-Job darfst du die Lohngrenze nicht überschreiten. So kannst du pro Monat weniger als vor der Regelung arbeiten, nämlich aktuell 52,9 Stunden. Mit 8,50 Euro multipliziert bist du schon an der 450-Euro-Grenze. Bei einem Minijob musst du also aufpassen, dass deine Arbeitsstunden genau erfasst werden.

Mindestlohn für Studenten
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Mindestlohn für Studenten

Falls du mehr Stunden arbeitest, ändert sich das Beschäftigungsverhältnis: Der Minijob wird zum versicherungspflichtigen Midijob, in dem das Einkommen zwischen 450 und 850 Euro liegt. Du willst mehr darüber wissen? Dann schau dir doch unser Video Jobben neben dem Studium an!

Bestimmt hast du schon gehört, dass du auch als Praktikant den Mindestlohn bekommen kannst. Aber wann hast du darauf Anspruch und wann nicht?

Fangen wir mit der schlechten Nachricht an: Als Faustregel gilt ganz einfach, dass du bei einem Praktikum, das drei Monate oder kürzer dauert, keinen Mindestlohn bekommen musst. Das ist sowohl bei einem Praktikum während des Studiums als auch bei einem Orientierungspraktikum davor so. Pflichtpraktika und Bachelorarbeiten im Unternehmen – auch bei einer Dauer von über drei Monaten – sind ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen. Und wie sieht’s im dualen Studium aus? Für die Praxisphasen gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht. Stattdessen wird die Vergütung zwischen dem Unternehmen und dem Studenten geregelt. Auch bei ehrenamtlicher und gemeinnütziger Tätigkeit greift die Lohnuntergrenze nicht.

Jetzt zur guten Nachricht: Wenn dein Praktikum länger als drei Monate dauert, aber kein Pflichtpraktikum ist, hast du ab dem ersten Tag Anspruch auf Mindestlohn. Aber Achtung! Ein freiwilliges sechsmonatiges Praktikum kann z.B. in einen unbezahlten Abschnitt und einen Mindestlohn-Abschnitt aufgeteilt werden. Daher solltest du gleich beim Praktikumsvertrag darauf achten, dass der Mindestlohn für alle Monate festgehalten ist. Wenn du dir nicht sicher bist, frag‘ lieber nochmal beim Unternehmen nach!

Mindestlohn für Studenten
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Mindestlohn für Praktikanten

Hier kommt noch eine weitere Ausnahme: Wenn du bei einem Arbeitgeber bereits ein Praktikum absolviert hast, ist er bei deinen weiteren Praktika im Unternehmen verpflichtet, dir den Mindestlohn zu zahlen.

Du gehörst zur glücklichen Gruppe derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren? Super! Für viele Studenten – und auch Unternehmen – bringt die Regelung aber Probleme mit sich: Sechsmonatige Praktika müssen entweder mit Pflichtpraktikanten besetzt oder auf drei Monate verkürzt werden. Für alle, die ein freiwilliges Praktikum von über drei Monaten suchen, könnte es daher schwierig werden…

Schon gewusst? 2015 galt in 22 von 28 Mitgliedstaaten der EU ein gesetzlicher Mindestlohn. Vom Spitzenreiter Luxemburg mit 11,10 Euro pro Stunde bis zu Bulgarien mit 1,04 Euro waren verschiedenste Beträge vertreten. Was glaubst du, wie sich das Ganze entwickeln wird? In Deutschland muss die Mindestlohnkommission der Bundesregierung alle zwei Jahre prüfen, ob der Betrag angepasst werden soll. So kommt auch die Erhöhung im Jahr 2017 zustande.

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