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BAföG und Job oder Praktikum

Du bekommst BAföG und möchtest deine finanzielle Lage ein bisschen aufbessern. In diesem Beitrag zeigen wir dir, auf was du alles achten musst!

Einige Details

Wahrscheinlich hast du es beim Bafög-Antrag schon gemerkt: Du musst nicht nur Angaben über dein Vermögen, sondern auch über dein Einkommen machen. Es gibt genaue Auflagen, wie viel Geld du maximal verdienen darfst. Die Faustregel: Je mehr Lohn du bekommst, desto mehr wird dir vom Bafög abgezogen. Damit du hier den Überblick behältst, erklären wir dir das Ganze Schritt für Schritt:

Was dein Einkommen neben dem Bafög angeht, ist der Bewilligungszeitraum relevant. Damit ist das Jahr gemeint, für das du den Bafög-Bescheid bekommen hast, z.B. Oktober bis September. In diesen 12 Monaten darfst du aktuell 5.400 Euro brutto dazuverdienen, ohne dass dir von der Förderung etwas abgezogen wird. Diese Einkommensgrenze setzt sich momentan aus Folgendem zusammen: einem Freibetrag von 290 € monatlich, einer Werbungskostenpauschale in Höhe von 920€ im Jahr und einer Sozialpauschale von 21,2 %. So bleibt ein Bruttoeinkommen von 5.400 Euro in 12 Monaten anrechnungsfrei – also monatlich 450 Euro. Wenn du die 5.400 Euro-Grenze im Blick behältst, kannst du aber auch in den Semesterferien arbeiten und im Monat mehr als 450 Euro verdienen. Der Betrag wird dann auf 12 Monate umgelegt.

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BAföG und Job

Schauen wir uns jetzt an, wie es mit einem Praktikum aussieht. Hier ist der Unterschied zwischen freiwilligem und verpflichtendem Praktikum wichtig! Fangen wir mit dem freiwilligen Praktikum an. Wann bekommst du überhaupt gleichzeitig Bafög, wenn du aus eigenem Antrieb ein Praktikum machst?

Bei einem freiwilligen Praktikum VOR dem Studium hast du keinen Anspruch auf Bafög. Wenn du WÄHREND des Studiums in den SEMESTERFERIEN ein Praktikum absolvierst, bekommst du weiterhin deinen normalen Bafög-Satz. Genauso ist es bei einem freiwilligen Praktikum während der VORLESUNGSZEIT. Aber Achtung bei Praktika während des Semesters! Es ist vorgeschrieben, dass das Studium nicht vernachlässigt werden darf. Wenn du ein Vollzeitpraktikum in der Vorlesungszeit machst, entfällt für die Dauer des Praktikums die Förderung! Und wie ist es, wenn du ein Urlaubssemester einlegst, um ein Praktikum zu machen? Auch dann bekommst du kein Bafög. Allerdings hast du den Vorteil, dass dir das Semester auch nicht als Fachsemester angerechnet wird. So kannst du danach noch die volle Anzahl an Semestern bis zur Förderungshöchstdauer Bafög bekommen – die Zahlungen verschieben sich sozusagen nur nach hinten.

Und wie viel darfst du im freiwilligen Praktikum verdienen? Dazu wird das „anzurechnende Einkommen“ bestimmt, also der Betrag, der dir vom Bafög abgezogen wird. Hier kommen dir die Werbungskosten- und die Sozialpauschale zugute, denn sie werden von deinem Gehalt schon mal abgezogen. Wichtig: Beim freiwilligen Praktikum kommt noch der Freibetrag von 290 € dazu, den du anrechnungsfrei behalten darfst. Falls du verheiratet bist oder ein Kind hast, ist der Betrag höher. Durch den Freibetrag sowie die Werbungskosten- und die Sozialpauschale kommst du beim freiwilligen Praktikum wiederrum auf deinen monatlichen Freibetrag von 450€.

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BAföG und freiwilliges Praktikum

Jetzt zum Pflichtpraktikum. Vorsicht, hier gelten andere Regeln! Um ein Pflichtpraktikum handelt es sich, wenn es in deiner Studienordnung vorgeschrieben ist. Es gibt noch weitere Kriterien dafür – am besten klärst du das mit dem Studentenwerk ab.

Schon gewusst? Auch bei einem Pflichtpraktikum, das du schon VOR dem Studium absolvierst, hast du eventuell Bafög-Anspruch. Hierzu brauchst du eine Bescheinigung von der Einrichtung, in der du Praktikant bist. Außerdem musst du beachten, wie sich das Gehalt auf dein Bafög auswirkt: Vom gesamten Lohn in der Praktikumszeit werden – wie auch beim freiwilligen Praktikum – eine anteilige Werbekosten – und eine Sozialpauschale abgezogen, hier gibt es aber keinen Freibetrag! Das Einkommen, das man dir anrechnet, also vom Bafög abzieht, wird auf die Dauer des Praktikums umgelegt, z.B. auf 3 Monate.

Wenn du allerdings dein Pflichtpraktikum WÄHREND des Semesters absolvierst, also z.B. ein ganzes Praktikumssemester über 6 Monate machst, gilt eine besondere Regelung: Es werden ebenfalls die beiden Pauschalen berücksichtigt, das Einkommen wird aber auf den ganzen Bewilligungszeitraum umgerechnet, also auf 12 Monate. So wird dir anteilig weniger vom Bafög abgezogen.

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