Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren
Bei der Betriebsergebnisrechnung verwendet man zwei Verfahren: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Wir zeigen dir das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren an einem einfachen Beispiel.
Inhaltsübersicht
Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren Beispiel
Da das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren am einfachsten anhand eines Beispiels zu erklären sind, fangen wir damit gleich an: Stell dir vor du arbeitest in einer Firma, die Spielzeugflugzeuge herstellt. Deine Aufgabe ist es das Betriebsergebnis sowohl mit dem Umsatzkostenverfahren als auch mit dem Gesamtkostenverfahren zu errechnen.
In diesem Geschäftsjahr habt ihr 10.000 Flugzeuge produziert. Aber am Bilanzstichtag habt ihr nur 8.000 Stück zum Preis von je 500 Euro ohne Umsatzsteuer verkauft.
Umsatzkostenverfahren Gesamtkostenverfahren – Betriebsergebnis berechnen
Die genauen Kosten für ein einzelnes Produkt kannst du aus der folgenden Tabelle entnehmen. Um das Betriebsergebnis ermitteln zu können, müssen wir zunächst die Herstellungskosten berechnen. Die Herstellungskosten ermitteln wir nach dem Handelsgesetzbuch. Das heißt für dich: wir müssen alle Kosten, außer die für den Vertrieb und die kalkulatorischen Kosten, ermitteln.
Es ergeben sich Herstellungskosten in Höhe von 330 Euro pro Spielzeugflugzeug, indem wir von den Gesamtkosten die Gehälter für Vertriebsangestellte, die Zeitabschreibung auf den Fuhrpark des Vetriebs und die nicht direkt zurechenbare kalkulatorische Miete für die Lagerhalle abziehen.
So nun konnten wir die Herstellungskosten berechnen! Weiter geht’s mit dem Umsatzkostenverfahren und dem Gesamtkostenverfahren. Sowohl für das Umsatzkostenverfahren als auch für das Gesamtkostenverfahren brauchen wir den Umsatzerlös des letzten Geschäftsjahres. Dieser ergibt sich wie folgt:
Umsatzkostenverfahren Beispiel
Fangen wir mit dem Umsatzkostenverfahren an. Das sieht dann so aus:
Betrachten wir zunächst die Herstellungskosten. Die Herstellungskosten des Umsatzes betragen 2.6400.000 Euro und ergeben sich, indem man die Stückzahl mit den Herstellungskosten pro Stück multipliziert.
Zieht man die Herstellungskosten nun vom Umsatzerlös ab, erhält man das Bruttoergebnis. Um auf das Betriebsergebnis berechnen zu können, ziehen wir dann vom Bruttoergebnis die Verwaltungskosten, die Vertriebskosten und die Kosten sonstiger betrieblicher Aufwendungen ab. In unserem Fall haben wir die Verwaltungskosten und die Kosten sonstiger betrieblicher Aufwendungen bereits in den Herstellungskosten berücksichtigt und müssen sie hier nicht noch einmal abziehen. Als Vertriebskosten ergeben sich daher 400.000 Euro. Damit kommen wir auf ein Betriebsergebnis von 960.000 Euro nach dem Umsatzkostenverfahren.
Gesamtkostenverfahren Beispiel
Schauen wir uns jetzt noch das Gesamtkostenverfahren an. Es sieht so aus:
Bei dem Gesamtkostenverfahren müssen wir uns zu allererst die Frage stellen, ob wir Lagerbestände entnommen oder hinzugefügt haben. In unserem Geschäftsjahr haben wir 2.000 Flugzeuge auf Lager gelegt. Diese setzen wir mit den Herstellungskosten von 330 Euro pro Stück an und kommen auf eine Bestandsmehrung von 660.000 Euro, also eine Gesamtleistung von 4.660.000 Euro.
Im nächsten Schritt ziehen wir alle Aufwendungen, also für Material, Personal, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen, nacheinander von der Gesamtleistung ab.
Material:
Personal:
Abschreibungen:
Sonstige:
Somit erhalten wir auch hier ein Betriebsergebnis von 960.000 Euro nach dem Gesamtkostenverfahren.
Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren
Du siehst: in der Klausur musst du nur das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren berechnen, da beim Umsatzkostenverfahren und beim Gesamtkostenverfahren das gleiche Betriebsergebnis herauskommen sollte. Aber pass auf, ob nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren gefragt wird!
Eventuell steht nicht direkt da, ob du nun das Umsatzkostenverfahren oder das Gesamtkostenverfahren verwenden sollst, es wird aber nach der Gesamtleistung gefragt. Dann weißt du direkt, dass du das Gesamtkostenverfahren nehmen und die Bestandsveränderung berücksichtigen musst.