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Das Maßgeblichkeitsprinzip ist eine wichtige Regel, die Kaufleute bei der Bilanzierung beachten sollten. Es gibt das Verhältnis der Handels- und der Steuerbilanz an und lässt sich aus § 5 Absatz 1 EstG ableiten. Hier lernst du die Begriffe Handels- und Steuerbilanz näher kennen und wir erklären dir, was das Maßgeblichkeitsprinzip vorschreibt.

Inhaltsübersicht

Maßgeblichkeitsprinzip – Handelsbilanz Steuerbilanz

Lass uns zunächst klären, was genau die Handels- und die Steuerbilanz sind. Die Handelsbilanz gibt den Stand des Vermögens und der Schulden zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt, dem sogenannten Stichtag, wieder. Die bilanzierten Werte ändern sich mit der Geschäftstätigkeit und jede Änderung einer Position führt zu einer Änderung mindestens einer weiteren Position.

Maßgeblichkeitsprinzip, Maßgeblichkeitsprinzip Definition
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Maßgeblichkeitsprinzip

Die Steuerbilanz hingegen ist eine Aufstellung des Betriebsvermögens auf Grundlage des Steuerrechts. Sie richtet sich an das Finanzamt.

Maßgeblichkeitsprinzip Definition

Das Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass die Wertansätze der Handelsbilanz in die Steuerbilanz übernommen werden müssen. Das gilt allerdings nicht, wenn das Steuerrecht explizit andere Regelungen vorgibt. Es wird also zunächst die Handelsbilanz aus der Buchführung erstellt, dann werden eventuell noch Anpassungen vorgenommen um daraus wird dann die Steuerbilanz abgeleitet.

Vielleicht fragst du dich jetzt, ob diese Regel jeden betrifft, beziehungsweise wer sich daran halten muss. Merk dir am besten einfach, dass das Maßgeblichkeitsprinzip für alle Gewerbetreibende gilt,

  • die gesetzlich verpflichtet sind Bücher zu führen und jährliche Abschlüsse zu machen oder
  • die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Jahresabschlüsse erstellen

Für Land-und Forstwirte gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nicht.

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Maßgeblichkeitsprinzip

Maßgeblichkeitsprinzip Beispiel

Schauen wir uns das Ganze am besten an einem Beispiel an. Stell dir vor, du bist Inhaber der Bottle GmbH. Am 01.08.2018 hast du eine neue Maschine für deinen Geschäftsbetrieb erworben. Du weißt, dass du die Maschine gemäß dem Grundsatz der Vollständigkeit in der Handelsbilanz ansetzen musst. Dir ist aber noch unklar, wie du in der Steuerbilanz vorgehen musst.

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Maßgeblichkeitsprinzip Beispiel

Nach dem Maßgeblichkeitsprinzip musst du den Wertansatz der Maschine aus der Handelsbilanz in die Steuerbilanz übernehmen. Allerdings nur solange es keine anderen Sonderregelungen gibt. Das ist hier nicht der Fall, also kannst du die Maschine direkt in die Steuerbilanz übertragen.

Ausnahmen – Durchbrechung der Maßgeblichkeit

Wie du aus dem Beispiel weißt, gibt es Ausnahmen, wo die Maßgeblichkeit nicht gilt. Man spricht dann von Durchbrechung der Maßgeblichkeit. Ein solcher Fall wäre die Drohverlustrückstellung. Es handelt sich hierbei um Rückstellungen für Verluste, die noch nicht eingetreten sind – Zum Beispiel, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, die Räume aber weder genutzt noch untervermietet werden können.

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Ausnahmen

Im Handelsrecht dürfen drohende Verluste bilanziert werden, im Steuerrecht ist dies nicht erlaubt.

Maßgeblichkeit im Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht

Zudem gibt es besondere Regelungen bezüglich der Maßgeblichkeit im Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht. Es gibt Fälle, in denen die Unternehmen selbst entscheiden können, ob sie Vermögensgegenstände oder Schulden in der Bilanz ansetzen wollen oder nicht. Man spricht dann auch vom Bilanzierungswahlrecht.

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Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht

Zum einen gilt: was handelsrechtlich aktiviert werden darf (Aktivierungswahlrecht), muss steuerlich aktiviert werden. (Aktivierungspflicht)

Und zum anderen: was handelsrechtlich passiviert werden darf (Passivierungswahlrecht), darf steuerlich nicht passiviert werden. (Passivierungsverbot)

Für das Bewertungswahlrecht, also die Möglichkeit zwischen verschiedenen Wertansätzen zu wählen, gilt das gleiche.

Du hast also gelernt, was genau die Handels- und die Steuerbilanz sind und wie das Maßgeblichkeitsprinzip damit zusammenhängt. Außerdem hast du einige Ausnahmen des Maßgeblichkeitsprinzips kennengelernt.

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