Höchstwertprinzip
Das Höchstwertprinzip ist das Gegenstück des Niederstwertprinzips. Beide Prinzipien gehören zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und sind Verfahren zur Bewertung von Schulden beziehungsweise von Vermögen.
Inhaltsübersicht
Höchstwertprinzip im HGB – Definition und Beispiel
Das Höchstwertprinzip wird aus dem Vorsichtsprinzip abgeleitet und dient der Konkretisierung des Imparitätsprinzips. Während das Niederstwertprinzip die Vermögenswerte bewertet, dient das Höchstwertprinzip der Bewertung der Passivseite.
„Zitat 1“
„Zitat 2″
„Zitat 3“
„Zitat 4“
Es schreibt vor, bei einer Auswahl von mehreren Schuldwerten, den höchsten Wert in die Bilanz zu übernehmen. Gesetzlich festgehalten wird das Prinzip in § 253 HGB.
Höchstwertprinzip Fremdwährungsverbindlichkeiten Beispiel
Schauen wir uns als nächstes ein Beispiel an. Häufig wird das Höchstwertprinzip bei Fremdwährungsverbindlichkeiten angewendet. Stell dir vor eine Schuld wurde zunächst zu 4000€ angesetzt.
Wegen Wechselkursschwankungen kann dieselbe Schuld zum nächsten Bilanzstichtag mit 5000€ bewertet werden. Nach unserer Methode muss in diesem Fall der höhere Ansatz, also die 5000€ in der Bilanz erscheinen.
Weiteres Beispiel
Das Prinzip soll verhindern, dass der Gewinn zu hoch ausgeschüttet wird und es folglich zu einem Worst-Case Szenario kommen könnte. Außerdem soll dadurch die Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens erhalten bleiben.
Zum Schluss betrachten wir ein etwas schwierigeres Beispiel. Stell dir vor du bist Inhaber der Stahl GmbH. Du kaufst Stahl aus den USA für 30.000 US Dollar auf Ziel. Zu dem Zeitpunkt des Kaufes beträgt der Kurs 1,5 US-Dollar/Euro. Zum Bilanzstichtag ist der Kurs auf 0,6 Dollar/Euro gesunken. Nach dem Höchstwertprinzip musst du den höheren Wert hernehmen.
Schauen wir uns die Zahlen mal an: Der Kauf des Stahls hat anfangs einen Wert von 20.000€. Das berechnest du indem du 30.000 Dollar durch 1,5 teilst. Nach dem Sinken des Kurses beträgt der Wert 50.000€. Darauf kommst du, indem du 30.000 Dollar durch 0,6 teilst. Somit musst du den höheren Wert, in diesem Fall die 50.000€ in deiner Bilanz ansetzen.
Damit hast du das Höchstwertprinzip abgehakt. Merk dir am besten, dass du bei einer Auswahl von mehreren Schuldwerten, immer den höchsten in die Bilanz übernimmst.