Stufenleiterverfahren
Das Stufenleiterverfahren ist neben dem Anbau- und dem Gleichungsverfahren ein wichtiges Thema der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Alle drei Verfahren werden vor allem bei der Kostenstellenrechnung angewendet. Was genau das Stufenleiterverfahren ist und wie du es anwendest, lernst du hier!
Das Thema kannst du noch schneller verstehen, indem du dir direkt unser Video dazu ansiehst!
Inhaltsübersicht
Stufenleiterverfahren Definition
Das Stufenleiterverfahren, auch Treppenumlageverfahren, Treppenverfahren oder Step Ladder System genannt, ist eine Methode der Sekundärkostenrechnung. Es handelt sich dabei um ein Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, das im Rahmen der Kostenstellenrechnung angewandt wird. Innerhalb des Verfahrens werden im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) die Vorkosten auf die Endkostenstellen verrechnet.
Im Gegensatz zum Gleichungsverfahren ist das Stufenleiterverfahren eine nicht-exakte Methode, da die vorgelagerten Stellen nicht berücksichtigt werden. Die Kostenstellen sollen bei diesem Verfahren so aufeinander aufbauend angeordnet werden, sodass im besten Fall jede Kostenstelle an die darauffolgende Kostenstelle Leistungen abgibt, selbst aber keine Leistungen von nachgelagerten Kostenstellen erhält.
In der Praxis ist das Stufenleiterverfahren das am weitesten verbreitete Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung,da es relativ einfach durchzuführen ist. Das Verfahren ist allerdings nur eine Näherungsmethode zur schrittweisen Berechnung der innerbetrieblichen Verrechnungssätze. Bei der Bearbeitung werden bei jeder abzurechnenden Hilfskostenstelle die empfangenen Leistungen der Hilfskostenstellen, die noch nicht abgerechnet sind, einfach vernachlässigt.
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung Stufenleiterverfahren
Das Stufenleiterverfahren zielt darauf ab, die nicht direkt zuordenbare Kosten, also die sogenannten sekundären Kosten, auf die einzelnen Hauptkostenstellen zu verteilen.
Im Gegensatz zum Anbauverfahren, können beim Stufenleiterverfahren, sowie auch beim Gleichungsverfahren, Leistungsbeziehungen zwischen den Vorkostenstellen berücksichtigt werden.
Deshalb muss bei diesem Verfahren auf eine logische Reihenfolge der Vorkostenstellen geachtet werden, da dies die Zurechnung von Kosten auf nachgelagerte Kostenstellen beeinflusst. Das macht die Methode etwas komplizierter als das Anbauverfahren.
Stufenleiterverfahren BAB
Nach der Erstellung des BAB werden die Kosten zunächst auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. Danach werden die Gemeinkosten oftmals in mehreren Stufen den Hauptkostenstellen zugewiesen. Aus diesem Grund trägt dieses Verfahren den Namen Stufenleiterverfahren.
Innerhalb des BAB werden die Hilfskostenstellen idealerweise so angeordnet, dass die linken Hilfskostenstellen von den nachfolgenden rechten Hilfskostenstellen keine Leistungen empfangen. In der Realität ist dies meistens anders, sodass die Hilfskostenstelle, die wertmäßig am wenigsten Leistungen von den anderen Hilfskostenstellen empfängt, ganz links angeordnet wird. Durch diesen Schritt erhalten wir möglichst genaue Verrechnungspreise. Dennoch liefert das Stufenleiterverfahren nur Näherungswerte, da die vorhergehenden Stellen nicht berücksichtigt werden.
Stufenleiterverfahren Schritt für Schritt
Eine Stufenleiterverfahren Formel gibt es nicht, allerdings geht man bei dem Verfahren immer nach einem bestimmten Schema vor:
Beim Stufenleiterverfahren beginnt man mit derjenigen Hilfskostenstelle, die die wenigsten Leistungen von anderen Hilfskostenstellen empfängt. Die primären Kosten dieser Hilfskostenstelle werden anschließend entsprechend der Leistungsabgabe auf die anderen Stellen umgelegt. Dieser Schritt erfolgt nach und nach auch für die anderen Hilfskostenstellen und zwar so lange, bis alle Posten der Kostenstellen im BAB aufgelöst bzw. umgelegt sind. Wie du siehst, gehen wir stufenweise bei diesem Verfahren vor.
Stufenleiterverfahren Beispiel
1. Verflechtungstabelle und Verflechtungsgraph
Mithilfe eines Beispiels, wird das Thema gleich noch viel deutlicher. Im ersten Schritt müssen zunächst alle Informationen gesammelt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Primärkostenverrechnung bereits abgeschlossen ist. Du weißt, dass auf Kostenstelle 1 primäre Gemeinkosten in Höhe von 40.000€ anfallen, auf Kostenstelle 2 fallen 80.000€ an und auf Kostenstelle 3 120.000€.
Außerdem ist eine Verflechtungstabelle gegeben, die du in der Grafik sehen kannst. Aus dieser kannst du ablesen, welcher Anteil der Leistungen jede Vorkostenstelle an die jeweilige Endkostenstelle liefert. In den Spalten stehen jeweils die liefernden Kostenstellen, in den Zeilen die Empfangenden. Wie du siehst, liefert Kostenstelle 1 also 20% ihrer Leistung an Kostenstelle 2 und 80% an Kostenstelle 3. Es handelt sich hierbei also um eine Vorkostenstelle. Kostenstelle 2 stellt einen besonderen Fall dar. 30% ihrer Leistung werden an die Kostenstelle 3 geliefert, die restlichen 70% gehen jedoch an den Absatzmarkt. Es handelt sich also um eine Endkostenstelle!
Um uns beim Rechnen etwas leichter zu tun, zeichnen wir jetzt noch den passenden Verflechtungsgraphen. Dieser bietet uns einen Überblick über die Leistungsbeziehungen zwischen den Vor- und Endkostenstellen auf.
2. Umlage der Vorkosten auf die Endkosten
Der zweite Schritt ist die Sekundärkostenverrechnung. Das Ziel hierbei ist es, alle Kosten der Vorkostenstellen auf die Endkostenstellen umzulegen. Das machen wir mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens.
3. Vorkostenstellen auf Endkostenstellen umlegen
Wie wir wissen, müssen alle Endkosten der Vorkostenstellen gleich 0 sein. Wir müssen die Vorkostenstellen also entlasten. Dazu legen wir die Kosten gemäß den Leistungsbeziehungen auf die Endkostenstellen um. Da die Kostenstelle 1 laut unserem Verflechtungsgraphen 20% an die Kostenstelle 2 und 80% an die Kostenstelle 3 liefert müssen 8.000€ zu Kostenstelle 2 und 32.000€ zu Kostenstelle 3 addiert werden.
Bevor wir mit der Umlage der Kostenstelle 2 weitermachen, muss zuerst der Zwischenwert davon berechnet werden, also 80.000€ plus 8.000€ gleich 88.000€. Mit diesem Wert wird dann weitergerechnet. Da die Kostenstelle 2 30% ihrer Leistung an Kostenstelle 3 liefert, müssen wir also 0,3 mal 88.000€ gleich 26.400€ von der Kostenstelle 2 abziehen und zur Kostenstelle 3 addieren. Die restlichen Kosten bleiben einfach auf der Kostenstelle 2 „liegen“, die restlichen 70% der Leistung gehen nämlich an den Absatzmarkt.
Am Ende sind, wie du siehst, die Endkosten der Vorkostenstelle gleich 0. Du hast die Sekundärkostenrechnung also erfolgreich abgeschlossen!
Geschafft! Jetzt weißt du, dass das Stufenleiterverfahren ein relativ einfaches Verfahren der Kostenstellenrechnung ist.